Hilfe für Kinder und Jugendliche mit
Delinquenzneigung ab 12 Jahren
BIOS-Youngsters "Tatgeneigte"
in Karlsruhe, Mannheim und Heidelberg
Montag bis Freitag erreichen Sie uns zwischen 8.00 und 12.30 Uhr unter
0721 470 43 935
oder per E-Mail unter praevention@bios-bw.de
BIOS-Youngsters "Tatgeneigte"
bevor was passiert
Gerade im Kindes- und Jugendalter ist das präventive oder frühzeitig korrigierende Einschreiten bei potentiell sexuell grenzüberschreitendem oder gewaltbereitem Verhalten ein wichtiger Faktor zur Verhinderung zukünftiger Straftaten. Dabei werden das Lebensalter, der individuelle kognitive, emotionale und psychosexuelle Entwicklungsstand sowie das nähere soziale Umfeld (Familie/ Wohngruppe, Peergroup, Schule) in die therapeutische Vorgehensweise miteinbezogen und ein Fokus auf eine angemessene (sexuelle) Identitätsentwicklung gelegt. Allem voran stehen immer der Opferschutzgedanke und damit das Ziel der Rückfallprophylaxe.
Das Projekt BIOS-Youngsters ist eine Einrichtung der gemeinnützigen Organisation Behandlungsinitiative Opferschutz (BIOS-BW) e.V. Es bietet Kindern und Jugendlichen, die Gefahr laufen, eine Gewalt- oder Sexualstraftat zu begehen, gegen die bereits ein Ermittlungsverfahren läuft oder die im strafunmündigen Alter sexuell übergriffig oder gewalttätig geworden sind adäquate Unterstützung im Rahmen einer deliktorientierten Therapie an.
Kosten / Finanzierung
Diese Gespräche sind für Kinder und Jugendliche kostenfrei und werden durch Spenden finanziert, sofern noch kein nennenswertes Einkommen vorliegt.
Sie rufen bei uns an und vereinbaren einen ersten Aufnahmetermin und klären den Ort, an dem die Therapie stattfinden soll. Zum Erstgespräch muss mindestens eine sorgeberechtigte Person mit anwesend sein und alle relevanten Dokumente mitgebracht werden (Durchsuchungsbeschluss, Anklageschrift o.ä., Vorberichte).
In der Folge finden regelmäßige Einzelgespräche und bei Bedarf Familien-/Systemgespräche statt, in denen das deliktrelevante Verhalten aufgearbeitet und individuelle Risiko- und Schutzfaktoren erarbeitet werden. Bei Bedarf wird dabei unterstützt, weitere Maßnahmen zu installieren (bspw. Familienhilfe, stationäre Therapie).
Die Behandlung erfolgt auf freiwilliger Basis und eine Gesprächsbereitschaft der Kinder und Jugendlichen ist Voraussetzung für einen Behandlungsbeginn. Aufnahmevoraussetzung sind zudem ausreichende Deutschkenntnisse. Die Behandlungsdauer richtet sich nach dem Bedarf und kann von wenigen Terminen bis zum Abschluss des Ermittlungsverfahrens reichen. Sollte ein Gerichtstermin anstehen, kann eine Stellungnahme mit therapeutischer Empfehlung an das zuständige Gericht gesendet werden.